Grindelwald ist einer der bekanntesten Ferienorte der Schweiz, und gebucht wird hier nicht nur im Winter. Als Ferienwohnungsverwaltung vermieten und betreuen wir Wohnungen auf Airbnb, Booking.com und weiteren Plattformen, für Eigentümer, die das nicht selbst übernehmen wollen oder können. Das Berner Oberland ist unser Ursprung: 2022 haben wir mit einem eigenen Studio im Haslital angefangen. Heute betreuen wir hier über 50 Objekte, mit eigenen Mitarbeitenden in der Region und einer eigenen Wäscherei in Wimmis.
Was wir in Grindelwald für Sie übernehmen
Sie behalten die Kontrolle über Ihre Wohnung, die Zeiten für Ihre eigene Nutzung und die Hausregeln. Um den Rest kümmern wir uns:
Inserate auf Airbnb, Booking.com und weiteren Plattformen, mit professionellen Fotos
Preise, die sich laufend nach Nachfrage, Saison und Veranstaltungen richten
Gästekommunikation rund um die Uhr, Check-in und Check-out
Reinigung und Wäsche, dazu das Schlüsselmanagement
Kleinreparaturen und eine Kontaktstelle für Nachbarn
Die Meldung der Gäste und Aufenthalte an die zuständigen Stellen und das Kurtaxenmanagement
Ein Eigentümerportal mit Buchungen und Einnahmen, dazu jeden Monat Abrechnung und Auszahlung
Für den Start braucht es nur Ihre Wohnung: Bei Einrichtung und Ausstattung helfen wir, Fotos und Inserate erstellen wir selbst. Vom ersten Gespräch bis zur Veröffentlichung der Inserate dauert es in der Regel 10 bis 14 Tage. Statt eines Fixpreises vereinbaren wir eine prozentuale Provision, berechnet auf den Netto-Mieteinnahmen nach Abzug der Plattformgebühren, nicht auf dem Bruttobetrag der Buchung. Sie zahlen also nur, wenn Ihre Wohnung vermietet ist. Die genauen Konditionen erhalten Sie mit Ihrer persönlichen Offerte.
Nachfrage in Grindelwald: das ganze Jahr, am stärksten im Sommer
Grindelwald gilt als Wintersportort, doch die Zahlen zeigen ein anderes Bild. Laut Hotelstatistik des Bundes waren die Hotelzimmer in Grindelwald 2025 im Schnitt zu 72 Prozent belegt. Von Juni bis September lag die Auslastung bei 84 bis 89 Prozent, im Januar und Februar bei 63 und 72 Prozent. Deutlich ruhiger ist nur der November mit 39 Prozent.
Für Ihre Ferienwohnung heisst das: Wer nur auf den Winter setzt, verschenkt die stärkste Zeit des Jahres. Statt mit einem festen Jahrespreis zu arbeiten, kombinieren wir eine dynamische Preissoftware mit der Erfahrung unserer Preisexperten und passen die Preise laufend an Nachfrage, Auslastung, Saison und Veranstaltungen an.
Wie sich das auswirken kann, zeigt eine Wohnung in Grindelwald: 2024, vor unserer Betreuung, erzielte sie einen Umsatz von CHF 48’420, 2025 mit Immohost CHF 59’870. Das sind 23,6 Prozent mehr. Dazu trägt die ganze Bewirtschaftung bei, von den Inseraten über die Preise bis zur Betreuung der Gäste, nicht die Preisgestaltung allein.
Was Eigentümer in Grindelwald wissen müssen
Kurtaxe
Die Kurtaxe bezieht Grindelwald Tourismus. Wer eine Ferienwohnung vermietet, rechnet sie nach den effektiven Übernachtungen ab und haftet dafür zusammen mit den Gästen. So steht es im Kurtaxenreglement und in der Verordnung der Gemeinde Grindelwald. Die wichtigsten Punkte, Stand Oktober 2026:
Kurtaxe in Grindelwald | Was gilt |
|---|---|
Pro Person und Nacht | CHF 4.20, seit 2024 |
Kinder unter 12 Jahren | befreit |
Eigene Nutzung | Jahrespauschale nach Wohnungsgrösse, etwa CHF 672 für eine 3-Zimmer-Wohnung |
Eigene Nutzung und Vermietung | Die Hälfte der Kurtaxen aus der Vermietung wird an die Pauschale angerechnet, bis zur Hälfte der Pauschale |
Kantonale Beherbergungsabgabe | CHF 1.00 pro Person und Nacht ab 16 Jahren, zusätzlich zur Kurtaxe |
Anmeldung | Wer neu eine Ferienwohnung in Grindelwald nutzt, meldet sich innerhalb eines Monats bei Grindelwald Tourismus |
Die Meldung der Aufenthalte, das Kurtaxenmanagement und die kantonale Beherbergungsabgabe übernehmen wir für Sie.
Zweitwohnungen
Grindelwald hat einen Zweitwohnungsanteil von rund 63 Prozent, so das Wohnungsinventar des Bundesamts für Raumentwicklung. Damit gilt das Zweitwohnungsgesetz: Neue Zweitwohnungen werden nicht mehr bewilligt. Für bestehende Wohnungen kommt es darauf an, wann sie bewilligt wurden. Neuere Wohnungen tragen ihre Nutzungsbeschränkung als Anmerkung im Grundbuch.
Wohnung | Was für die Vermietung gilt |
|---|---|
Altrechtlich: am 11. März 2012 schon bestanden oder bewilligt | In der Art der Nutzung frei: selbst nutzen und als Ferienwohnung vermieten, sofern Kanton oder Gemeinde nichts anderes vorschreiben |
Neuer, als Erstwohnung angemerkt | Darf nicht als Ferienwohnung genutzt werden |
Neuer, als touristisch bewirtschaftete Wohnung angemerkt | Muss dauerhaft und ausschliesslich zur kurzzeitigen Nutzung durch Gäste angeboten werden, zu markt- und ortsüblichen Bedingungen |
Ob und wie Ihre Wohnung vermietet werden darf, klären wir gern mit Ihnen, bevor es losgeht: mit der Standortprüfung.
