Das Berner Oberland ist unser Ursprung. 2022 haben wir mit einem eigenen Studio im Haslital angefangen und es auf Airbnb vermietet. Nach den guten Erfahrungen kamen eigene Unterkünfte in Reichenbach, in Diemtigen und auf der Axalp dazu, später die Wohnungen anderer Eigentümer. Heute betreuen wir im Berner Oberland über 50 Objekte und sind schweizweit tätig.
Unsere Organisation im Berner Oberland
Als Ferienwohnungsverwaltung vermieten und betreuen wir Wohnungen auf Airbnb, Booking.com und weiteren Plattformen. Im Berner Oberland arbeiten wir dafür mit eigenen Leuten und eigener Infrastruktur:
Eigene Mitarbeitende, regional verteilt, unter anderem in Interlaken, Spiez, Frutigen, im Diemtigtal, in Brienz, Kandersteg und Adelboden
Eine eigene Wäscherei in Wimmis
Inserate mit professionellen Fotos und Preise, die eine dynamische Preissoftware zusammen mit unseren Preisexperten laufend anpasst
Gästebetreuung rund um die Uhr, Check-in und Check-out
Die Meldung der Gäste und Aufenthalte an die zuständigen Stellen und das Kurtaxenmanagement
Ein Eigentümerportal mit Buchungen und Einnahmen, dazu jeden Monat Abrechnung und Auszahlung
Sie behalten die Kontrolle über Ihre Wohnung und die Zeiten für Ihre eigene Nutzung. Statt eines Fixpreises vereinbaren wir eine prozentuale Provision, berechnet auf den Netto-Mieteinnahmen nach Abzug der Plattformgebühren. Die genauen Konditionen erhalten Sie mit Ihrer persönlichen Offerte.
Was Eigentümer im Berner Oberland wissen müssen
Ob und wie Sie Ihre Wohnung vermieten dürfen, hängt stark von der Gemeinde ab. Am meisten entscheidet der Zweitwohnungsanteil: Liegt er über 20 Prozent, gilt das Zweitwohnungsgesetz, und neue Zweitwohnungen werden nicht mehr bewilligt. Für bestehende Wohnungen kommt es dann darauf an, wann sie bewilligt wurden und was im Grundbuch angemerkt ist. In vielen Orten des Berner Oberlands liegt der Anteil deutlich darüber:
Ort | Zweitwohnungsanteil | Zweitwohnungsgesetz |
|---|---|---|
Adelboden | rund 66 % | gilt |
Grindelwald | rund 63 % | gilt |
Kandersteg | rund 51 % | gilt |
Interlaken | rund 15 % | gilt nicht |
Spiez | rund 12 % | gilt nicht |
Quelle: Wohnungsinventar des Bundesamts für Raumentwicklung, Stand Oktober 2026. Auch wo das Gesetz nicht gilt, können Gemeinden eigene Regeln haben. Die Kurtaxe legt ebenfalls jede Gemeinde selbst fest, mit eigenen Ansätzen und oft mit einer Pauschale für Eigentümer, die ihre Wohnung selbst nutzen. Dazu kommt im ganzen Kanton Bern die kantonale Beherbergungsabgabe von CHF 1.00 pro Person und Nacht ab 16 Jahren. Was an Ihrer Adresse gilt, klären wir mit Ihnen in der Standortprüfung.
