Kandersteg am Ende des Kandertals hat zwei Saisons: den Sommer am Oeschinensee und auf den Wanderwegen und den Winter mit Langlauf und Skigebiet. Als Ferienwohnungsverwaltung vermieten und betreuen wir hier Wohnungen auf Airbnb, Booking.com und weiteren Plattformen. Ein Teil unseres Teams arbeitet in Kandersteg selbst.
Was wir in Kandersteg für Sie übernehmen
Sie entscheiden über Ihre Wohnung und die Zeiten, in denen Sie selbst dort sind. Um den Rest kümmern wir uns:
Inserate auf Airbnb, Booking.com und weiteren Plattformen, mit professionellen Fotos
Preise, die eine dynamische Preissoftware zusammen mit unseren Preisexperten laufend nach Nachfrage, Saison und Veranstaltungen richtet
Gästebetreuung rund um die Uhr, Reinigung und Wäsche mit eigenem Team vor Ort
Die Meldung der Gäste und Aufenthalte und die Abrechnung der Kurtaxe
Ein Eigentümerportal mit Buchungen und Einnahmen, dazu jeden Monat Abrechnung und Auszahlung
Wir vereinbaren eine prozentuale Provision, berechnet auf den Netto-Mieteinnahmen nach Abzug der Plattformgebühren. Die genauen Konditionen erhalten Sie mit Ihrer persönlichen Offerte.
Nachfrage in Kandersteg: Hochsommer und Winter
Laut Hotelstatistik des Bundes waren die Hotelzimmer in Kandersteg 2025 im Schnitt zu 60 Prozent belegt. Im Juli und August lag die Auslastung bei 86 und 88 Prozent, im Juni und September bei 75 und 71 Prozent. Im Winter waren Dezember, Januar und Februar mit 54 bis 57 Prozent gut gebucht. Ruhig sind der März mit 29 Prozent und der November mit 37 Prozent.
Für Ihre Ferienwohnung heisst das: Der Hochsommer trägt, der Winter liefert eine zweite solide Saison, und die Zwischenzeiten brauchen gezielte Preise. Wir passen die Preise laufend an, statt mit einem festen Jahrespreis zu arbeiten.
Was Eigentümer in Kandersteg wissen müssen
Kurtaxe
Die Kurtaxe regelt das Kurtaxenreglement der Gemeinde Kandersteg, die aktuellen Ansätze nennt die Tourismusorganisation. Stand Oktober 2026:
Kurtaxe in Kandersteg | Was gilt |
|---|---|
Erwachsene | CHF 3.60 pro Person und Nacht |
Kinder von 6 bis 16 Jahren | CHF 2.50 pro Nacht |
Kinder unter 6 Jahren | befreit |
Eigene Nutzung | Jahrespauschale aus 40 Nächten mal Ansatz mal Betten; eine 3-Zimmer-Wohnung zählt 4 Betten, das ergibt CHF 576 |
Kantonale Beherbergungsabgabe | CHF 1.00 pro Person und Nacht ab 16 Jahren, zusätzlich zur Kurtaxe |
Anmeldung | Wer neu eine Ferienwohnung in Kandersteg nutzt, meldet sich innerhalb eines Monats bei der Tourismusorganisation |
Die Meldung der Aufenthalte, die Abrechnung der Kurtaxe und die kantonale Beherbergungsabgabe übernehmen wir für Sie.
Zweitwohnungen
Kandersteg hat einen Zweitwohnungsanteil von rund 51 Prozent, so das Wohnungsinventar des Bundesamts für Raumentwicklung. Damit gilt das Zweitwohnungsgesetz: Neue Zweitwohnungen werden nicht mehr bewilligt. Für bestehende Wohnungen kommt es darauf an, wann sie bewilligt wurden:
Wohnung | Was für die Vermietung gilt |
|---|---|
Altrechtlich: am 11. März 2012 schon bestanden oder bewilligt | In der Art der Nutzung frei: selbst nutzen und als Ferienwohnung vermieten, sofern Kanton oder Gemeinde nichts anderes vorschreiben |
Neuer, als Erstwohnung angemerkt | Darf nicht als Ferienwohnung genutzt werden |
Neuer, als touristisch bewirtschaftete Wohnung angemerkt | Muss dauerhaft und ausschliesslich zur kurzzeitigen Nutzung durch Gäste angeboten werden, zu markt- und ortsüblichen Bedingungen |
Ob und wie Ihre Wohnung vermietet werden darf, klären wir gern mit Ihnen, bevor es losgeht: mit der Standortprüfung.
