Interlaken ist der bekannteste Ferienort im Berner Oberland und das ganze Jahr gut besucht, im Sommer fast ausgebucht. Als Ferienwohnungsverwaltung vermieten und betreuen wir hier Wohnungen auf Airbnb, Booking.com und weiteren Plattformen. Unsere Mitarbeitenden sind in Interlaken selbst unterwegs, die Wäsche kommt in unsere eigene Wäscherei in Wimmis.
Was wir in Interlaken für Sie übernehmen
Sie entscheiden über Ihre Wohnung und die Zeiten, in denen Sie selbst dort sind. Um den Rest kümmern wir uns:
Inserate auf Airbnb, Booking.com und weiteren Plattformen, mit professionellen Fotos
Preise, die eine dynamische Preissoftware zusammen mit unseren Preisexperten laufend nach Nachfrage, Saison und Veranstaltungen richtet
Gästebetreuung rund um die Uhr, Reinigung und Wäsche mit eigenem Team
Die Kurtaxenabrechnung mit der Tourismus-Organisation Interlaken und die Meldung der Aufenthalte
Ein Eigentümerportal mit Buchungen und Einnahmen, dazu jeden Monat Abrechnung und Auszahlung
Wir vereinbaren eine prozentuale Provision, berechnet auf den Netto-Mieteinnahmen nach Abzug der Plattformgebühren. Die genauen Konditionen erhalten Sie mit Ihrer persönlichen Offerte.
Nachfrage in Interlaken: im Sommer fast ausgebucht
Laut Hotelstatistik des Bundes zählten die Hotels in Interlaken 2025 über 880’000 Übernachtungen. Ihre Zimmer waren im Schnitt zu 71 Prozent belegt, von Juni bis August zu 90 bis 92 Prozent. Auch Mai, September und Oktober liegen mit 77 bis 86 Prozent hoch. Ruhiger sind die Monate von November bis März mit 48 bis 56 Prozent.
Für Ihre Ferienwohnung heisst das: Die starken Monate tragen das Jahr, in den ruhigeren entscheiden Preis und Sichtbarkeit auf den Plattformen, ob die Wohnung gebucht wird. Genau dort setzen wir mit laufend angepassten Preisen und gepflegten Inseraten an.
Was Eigentümer in Interlaken wissen müssen
Kurtaxe
Die Kurtaxe legt die Gemeinde Interlaken im Rahmen ihres Kurtaxenreglements fest, eingezogen wird sie von der Tourismus-Organisation Interlaken. Dazu kommt die kantonale Beherbergungsabgabe. Stand Oktober 2026:
Kurtaxe in Interlaken | Was gilt |
|---|---|
Sommer (1. April bis 31. Oktober) | CHF 2.50 pro Person und Nacht |
Winter (1. November bis 31. März) | CHF 2.20 pro Person und Nacht, ab 1. April 2027 wie im Sommer |
Kinder bis 16 Jahre | befreit |
Eigene Nutzung | Jahrespauschale von CHF 100 pro Zimmer |
Kantonale Beherbergungsabgabe | CHF 1.00 pro Person und Nacht ab 16 Jahren, zusätzlich zur Kurtaxe |
Anmeldung | Wer vermietet, lässt sich bei der Gemeinde ins Verzeichnis der Beherbergenden eintragen |
Die Angleichung des Wintertarifs hat der Gemeinderat am 8. Dezember 2025 beschlossen. Matten und Unterseen haben eigene Reglemente. Die Abrechnung und die Meldung der Aufenthalte übernehmen wir für Sie.
Regeln für Ferienwohnungen
Interlaken hat einen Zweitwohnungsanteil von rund 15 Prozent, so das Wohnungsinventar des Bundesamts für Raumentwicklung. Das Zweitwohnungsgesetz gilt hier deshalb nicht. Dafür hat die Gemeinde eigene Regeln:
Seit März 2021 sind kurzzeitige touristische Vermietungen von weniger als drei aufeinanderfolgenden Nächten in der Wohnzone verboten, in den Mischzonen gilt ein Erstwohnungsanteil von 25 beziehungsweise 50 Prozent.
Am 11. März 2026 hat der Gemeinderat eine Planungszone für die Wohn-, Misch- und Kernzonen erlassen. Für zwei Jahre kann er damit Baubewilligungsverfahren einstellen, etwa für die Umnutzung von Erst- in Zweitwohnungen, während er weitere Regeln für Vermietungen über Online-Plattformen ausarbeitet.
Bevor Sie eine Wohnung in Interlaken neu an Feriengäste vermieten, lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf Zone und Bewilligung. Das klären wir mit Ihnen in der Standortprüfung.
